Elektrische Stromerzeugung aus Sonnenenergie |
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Elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen kann in drei Formen genutzt werden. Erstes: Die Stromerzeugung für nicht an das Energienetz angeschlossene Gebäude, wie etwa Gartenhäuser (die so genannte Insellösung). Zweitens: Die Einspeisung in das eigene Hausnetz, um weniger fremde Energie ankaufen zu müssen. Und Drittens: Das Solarkraftwerk liefert Strom ins öffentliche Energienetz. Da wird es richtig interessant, weil Sie den Strom zu guten Konditionen verkaufen. Dazu benötigen sie... |
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| Die netzgekoppelte Solaranlage
Nach dem Gesetz über erneuerbare Energien (EEG) können Solarstromanlagen auch von Privatpersonen gewerblich betrieben werden. Grundsätzlich fallen beim Betreiben eines Solarkraftwerkes Gewinne an, die das Finanzamt interessieren. Steuerlich sinnvoll ist es deshalb, zum Gewerbetreibenden zu werden. Melden Sie aber kein Gewerbe an. Kleingewerbetreibenden räumt das Finanzamt die Möglichkeit ein, die so genannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Dadurch ist man von der Umsatzsteuer befreit: keine MwSt. berechnen und keine Vorsteuer abziehen. Für Besitzer eines Solarkraftwerks ist es jedoch günstiger, auf diese Regelung zu verzichten, also umsatzsteuerpflichtig zu bleiben. Warum? Gewerbe anmelden und Steuern sparen Durch den Verzicht auf diese Regelung kann der Solarkraftwerksbesitzer seine Vorsteuer geltend machen. Die bezahlte Mehrwertsteuer aus Anschaffung und Errichtung des Solarkraftwerks sind für ihn Vorsteuern, die er nach entsprechender Umsatzsteuer(vor)anmeldung vom Finanzamt zurück erhält. Gleichzeitig ist der ankaufende Stromversorger verpflichtet, bei der Vergütung des Solarstromes auch MwSt. zu berechnen. Diese überweist der Solarstromproduzent wiederum als vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt. Weil Mehrwertsteuern in diesem Sinne keine Investitionskosten sind (Sie bekommen sie ja vom Finanzamt zurück), sind sie auch nicht Teil des Förderprogramms. Sie müssen vom Investor bis zur Erstattung durch das Finanzamt vorfinanziert werden. Um diese Phase möglichst kurz zu halten, sollte beim Finanzamt die quartalsweise (und nicht jährliche) Umsatzsteuerveranlagung beantragt werden. Kredit bei der Hausbank
Der Kredit für die Nettokosten der Anlage kann über verschiedene KfW-Programme bei der eigenen Hausbank beantragt werden. Die lokalen Banken sollten diese Programme kennen. Eine zügige Bearbeitung und Weiterleitung ist der Normalfall. Photovoltaik - Eine der sichersten und renditestärksten Geldanlagen - über 20 Jahre garantiert -
Unsere Grafik zeigt die Teile einer Anlage. Investitionskosten Bei 100%iger Finanzierung z. B. über die KfW-Förderprogramme reichen die Einkünfte zur Deckung der fälligen Raten aus dem Stromverkauf in den ersten 10 Jahren eventuell nicht ganz aus, es muss ggf. zusätzliches Geld für die Tilgung zugegeben werden. Da den Stromerlösen außerdem alle jährlichen Kosten (Abschreibung, Zählermiete, Solarversicherung, Kreditzinsen usw.) gegengerechnet werden, erzielt man in den ersten Jahren keinen Gewinn, sondern sogenannte "negative Einkünfte". Diese werden mit positiven Einkünften, z.B. aus dem Arbeitsverhältnis, verrechnet und führen so insgesamt zu einer Steuerersparnis. PV-Anlagen als Rendite-Objekt
Die Netzbetreiber, die Ihnen für jede kWh 43,01 Cent vergüten müssen, brauchen Sie nicht zu bedauern, den diese Kosten werden über einen Bundespool verrechnet. Jeder zahlt nur anteilig gemessen an seinem Gesamtstromverkauf und diese Kosten werden auf alle Stromkunden umgelegt. Sie bezahlen z.B. die Vergütung des Windstromes an der Küste mit und dürfen dafür bei Ihrem Solarstrom zur Kasse bitten. Desweiteren wird die Stromindustrie seit Jahrzehnten von den Regierungen aufgefordert, Strom aus erneuerbaren Energieträgern zu gewinnen und hat dafür kostenneutrale Handlungsspielräume erhalten. Nachdem sich die Stromindustrie bisher hartnäckig dem Ansinnen entgegenstellte, kann nun die Bevölkerung zu fast den gleichen Bedingungen Solarstrom erzeugen.
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Wer auf eine Fremdfinanzierung verzichtet und sein schlüsselfertiges Solarkraftwerk mit Eigenkapital finanziert, kann mit einer Rendite seines eingesetzten Kapitals von 6 - 8 % rechnen, gesetzlich und vertraglich garantiert für mindestens 20 Jahre. Dabei sind aber die zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten als gewerblicher Stromproduzent (z.B. Abschreibung), die allen Antragstellern offen stehen, noch nicht berücksichtigt. Sie können durchaus noch mehrere Prozent ausmachen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.